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Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Blitzschutzsysteme

Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme werden in der Regel alle 10 Jahre durch den Blitzschutzaufseher kontrolliert.

Seit geraumer Zeit werden die freiwillig erstellten Blitzschutzsysteme von der Gebäudeversicherung nicht mehr periodisch kontrolliert. Sie müssen in Eigenverantwortung von einer Fachperson "äusserer Blitzschutz" überprüft werden. Der Auftrag erfolgt durch den Eigentümer, der auch die Kosten dafür trägt.

 

Periodische Kontollen

Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz gemäss den Leitsätzen der electrosuisse "Blitzschutzsysteme" (SEV 4022) mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren.

 

 Weisungen, Dokument 20.06 vom 1. Januar 2015

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